Es begann nach der Geburt ihres Babys. Ihr Freund fing an, Sachen nach ihr zu werfen, dann schubste er sie. Irgendwann lief sie blutend aus dem Badezimmer, am Ende würgte er sie. Vor Gericht erwirkte sie ein Kontakt- und Näherungsverbot. Möglich macht dies das Gewaltschutzgesetz. Als es vor zehn Jahren in Kraft trat, wurde es als Meilenstein für den Opferschutz bei häuslicher Gewalt gefeiert. Denn damit wurde der Grundsatz „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung“ gesetzlich verankert.
Der Opferschutz hat sich seitdem deutlich verbessert, besonders das Instrument des Platzverweises gilt als sehr wirksam. Doch oft greift das Gesetz auch nicht. Wo liegen die Schwachstellen? Wie muss nachgebessert werden? Diana Engel zieht eine erste Bilanz.
Der Beitrag lief am 29. Mai 2012 im Kulturradio des RBB.
Länge: 25 Min.