Menschen mit dunkler Hautfarbe fallen auf in Eisenhüttenstadt. Bundespolizisten verfolgten Ende März eine Kenianerin vom Bahnhof bis vor das Tor der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH). Der Grund dafür sei auch ihr »ausländisches Aussehen« gewesen, berichtet der Flüchtlingsrat Brandenburg.
Nachdem die Kenianerin aus dem Taxi ausgestiegen war, nahmen die Polizisten die Frau, die in der Ausländerbehörde ihren Asylantrag stellen wollte, in Gewahrsam. Auf richterlichen Beschluss wurde die Kenianerin am 26. März wegen illegaler Einreise in Abschiebehaft genommen. Nach Informationen des Flüchtlingsrats hat die Frau sowohl während der Festnahme als auch vor dem Richter nach Asyl gerufen, ihr Begehren wurde jedoch nicht gehört. Erst aus der Abschiebehaft heraus gelang es ihr, einen Asylantrag zu stellen. Nach zwei Wochen wurde sie entlassen und konnte in die Zentrale Aufnahmestelle auf dem gleichen Gelände umziehen. Sie durchläuft zur Zeit das reguläre Asylverfahren.
Die Festnahme von Asylsuchenden auf dem Weg zur ZABH ist in Eisenhüttenstadt kein Einzelfall, erklärt der Flüchtlingsrat. Erst im Februar wurden zwei Kameruner und eine Kenianerin, die ebenfalls einen Asylantrag stellen wollten, direkt auf dem Bahnsteig in Eisenhüttenstadt festgenommen. Auch im vergangenen Jahr gab es ähnliche Vorfälle. Da die Stadt im Grenzgebiet liegt, ist die Bundespolizei berechtigt, im gesamten Stadtgebiet Personenkontrollen vorzunehmen und Menschen in Gewahrsam zu nehmen, die nicht die notwendigen Dokumente vorweisen können. Für Flüchtlinge, die Asyl beantragen wollen, stellen diese Kontrollen ein großes Hindernis dar. Gerade diejenigen, die auf Empfehlung von Bekannten oder anderen Asylsuchenden direkt nach Eisenhüttenstadt reisen, laufen Gefahr, wegen illegaler Einreise in Abschiebehaft zu landen.
Der Flüchtlingsrat, das Diakonische Werk sowie der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hatten noch vor Bekanntwerden der jüngsten Festnahme die Vorgehensweise der Bundespolizei in einer gemeinsamen Erklärung kritisiert. Die Praxis stelle eine unnötige Beschränkung des freien Zugangs zum Asylverfahren dar, die oft mit mehrwöchigem Freiheitsentzug verbunden sei. Die sachgerechte Verfolgung des Asylbegehrens sei durch die Haft wesentlich eingeschränkt. Die drei Organisationen haben Mitte März in einem Brief die deutsche Sektion des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen aufgefordert zu überprüfen, ob der Zugang zum Asylverfahren in Eisenhüttenstadt gewährleistet ist. Eine Stellungnahme der Sektion liegt aber noch nicht vor. Von einer Verbesserung wussten die Hilfsorganisationen dennoch zu berichten: die Streifenwagen der Bundespolizei sind nicht mehr wie früher direkt vor der ZABH postiert.